Regierungstalk – ein Fall für Karlsruhe?
Gestern, am 13. September, durften Kanzlerin und Vizekanzler 90 Minuten lang so tun, als wären sie nicht beide in der Regierung, sondern sie spielten Regierung und Opposition. Der Vorwand dafür: die eine ist Kanzlerkandidatin, der andere ihr Herausforderer. Da aber am 27. bekanntlich der Bundestag vom Volk gewählt wird und nicht der Kanzler oder die Kanzlerin, kennt die Verfassung auch keinen Kanzlerkandidaten und keine –kandidatin, sondern nur Parteien, die sich zur Wahl stellen. Von der wichtigsten Sendung zur Wahl wurden aber von ARD, ZDF und RTL sämtliche Oppositionsparteien ausgeschlossen. Bei den Wahlspots wird sekundengenau berechnet, wem wieviel Sendezeit zusteht, hier werden 90 Minuten prime time vergeben, als ginge es um einen “Fall für zwei”.
Der Dialog von Regierungschefin und Stellvertreter als Höhepunkt des öffentlich-rechtlichen TV-Bundestagswahlkampfs, das ist praktizierte Antidemokratie; es ist ein politischer Sündenfall erster Güte. Vermutlich ist es auch verfassungswidrig. Das sollte zumindest rasch geprüft werden. Auch der Bundeswahlleiter, der doch so gerne kontrolliert und Vorgaben macht, sollte sich hier angesprochen fühlen.
Vor zweieinhalb Monaten hat das Bundesverfassungsgericht europäische Regelungen an deutschen Standards gemessen und zu leicht befunden. Damals hat es, in Zusammenhang mit der Klage von Gauweiler & Co gegen den Lissabon-Vertrag (vgl. den 30.06. in unserem Juni-Rückblick), ganz nebenbei nicht nur die Brüsseler, sondern auch die französische britische etc. Demokratie zu substandard erklärt. Das höchste deutsche Gericht sollte sich aber weniger darum kümmern, Europa am deutschen Wesen genesen zu lassen, und mehr auf die Umsetzung der hehren deutschen Standards in deutsche Verfassungswirklichkeit achten. Die Wahrung der Rechte der Opposition gehört mit Sicherheit dazu.
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