Freihändig ins Blaue

Nein, hier ist nicht die Rede von einem Sonntagsausflug mit dem Fahrrad. Dafür ist nicht die richtige Jahreszeit, meteorologisch nicht und politisch auch nicht.
„Freihändige Setzungen“ und „Schätzungen ins Blaue“ hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz-IV-Urteil moniert. Das ist schlimm genug, auch wenn dabei keine evidenten Verstöße gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgestellt wurden. Immerhin ist dieser leichtfertige Umgang mit den Bedürfnissen und Rechten der sozial Schwächsten ausgerechnet unter einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung beschlossen worden.
Die Regierung Kohl gab ihrerseits stets vor, dem Schutz der Familie eine Priorität einzuräumen. Und doch wurde ihr am Ende vom Verfassungsgericht bescheinigt, dass ihre Steuerpolitik wegen Benachteiligung der Familien verfassungswidrig war.
Was Kohl angerichtet hatte, musste Schröder ausbaden. Das von Schröder zu Verantwortende muss Merkel wieder ins Lot bringen. Mit ausgleichender Gerechtigkeit hat diese Symmetrie aber nichts zu tun. Es bedeutet vielmehr, dass beide Volksparteien die Interessen breiter Schichten des Volkes aus dem Auge verloren haben. Es ist also vielmehr doppelte Ungerechtigkeit, die jedes Mal vom Verfassungsgericht korrigiert wurde. Sozialpolitik kann aber nicht auf Dauer dessen Aufgabe sein, und auch nicht die anderer Gerichte.
Es wird Zeit, dass Sozialpolitik wieder in den Mittelpunkt aller Politik rückt. Alles andere öffnet dem Populismus Tür und Tor.
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