Es gibt noch Richter in Berlin – aber welche?!

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Veröffentlicht ist es noch nicht, das Urteil, es kursiert aber bereits in den Medien: einer Mutter wurde vom Berliner Kammergericht (anderswo heißt das Oberlandesgericht) im Namen des Kindeswohls Unterhalt zugesprochen. Von ihr könne nicht verlangt werden, dass sie Vollzeit arbeite, wie das der Vater unter Berufung auf das neue Unterhaltsrecht verlangt hatte. Sie benötige Zeit, um sich um die schulischen Belange ihres Kindes zu kümmern, denn bekanntlich könnten „gerade die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmangels ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen” (Tagesspiegel, 19.1.2009, S. 1) .
Es geht in diesem Satz nicht um die Grundschule des betreffenden Kindes, sondern um „DIE Grundschulen”, mit bestimmtem Artikel. Das bedeutet, ex contrario, dass DIE Berliner Familien, in denen beide Elternteile voll berufstätig sind, sich der fortlaufenden Verletzung des Wohls ihrer Kinder schuldig machen. Das dürfte, nebenbei gesagt, auch etliche Familien von Berliner Richtern betreffen. Sollte dieses Urteil bzw. – pauschalieren auch wir ruhig so munter, wie es hier geschehen ist – sollte dieses Gericht allgemein ernst genommen werden (was von nun an eher nicht zu befürchten ist), sehen wir schon eine Prozesswelle, ja einen Tsunami auf die Berliner Justiz zukommen.
Eines weiß ich jedenfalls sicher: Sollte ich vor diesem Gericht jemals einen Prozess in welcher Angelegenheit auch immer verlieren, würde ich so lange klagen, bis diesem höchstrichterlich bescheinigt wird, „dass gerade dieses Gericht seinen Rechtsprechungsaufgaben nicht in ausreichendem Maße gerecht wird”. Welche Defizite dafür verantwortlich sein mögen – das, lieber Leser, bleibt am besten Ihrem höchstrichterlichen Urteil überlassen,
meint Glossix.
p.s. Natürlich gibt es erhebliche Mängel an den Schulen Berlins (wie an denen Hamburgs, Frankfurts und sicher auch Münchens und Stuttgarts). Doch ist die Erlösung nah. Viele Menschen haben offenbar andere Sorgen als die Klägerin im erwähnten Verfahren. Ein Teil dieser Menschen hält die Durchführung von konfessionell gebundenem Religionsunterricht (als Wahlpflichtfach) für das vordringliche Problem der Berliner Schule und hat mithilfe der Initiative „Pro Reli” die nötige Stimmenzahl für die Erzwingung eines Volksentscheids in dieser Frage gesammelt. Wenn es so weitergeht, stehen daher die Chancen gut, dass die Berliner Schule bald gesund gebetet werden kann. Vielleicht betet der eine oder andere, der noch entsprechende Kapazitäten frei hat, auch gleich für das Berliner Kammergericht mit.
Herzlichen Dank im Voraus!
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