Datensammeln zum Glück
Seit zwei Wochen sammeln sie nun schon, die Telekommunikationsanbieter. Wer wann mit wem von wo aus und wie lange telefoniert hat, müssen sie seit Beginn des Jahres sechs Monate lang speichern. Strafverfolger können auf diesen Datenschatz zugreifen, wenn sie gegenüber dem Ermittlungsrichter den Verdacht auf “schwere Straftaten” glaubhaft machen oder ihn davon überzeugen können, dass “eine Straftat mittels Telekommunikation begangen” wurde. “Vorratsdatenspeicherung” heißt das Ganze, das dazugehörige Gesetz trägt den stolzen Namen “Gesetz zur Überwachung von Telefon- und Internetverbindungen”. Letztere sollen ab Januar kommenden Jahres gespeichert werden, samt IP-Adresse des Users, Beginn und Ende der Internetnutzung, Anzahl der Abfragen des E-Mail-Postfachs und IP-Adresse des E-Mail-Empfängers.
Einen Grundrechtseingriff, “der im bisherigen Recht ohne Vorbild ist”, nennt das die Bundesrechtsanwaltskammer, und der “Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung” will im Namen von 20.000 Bürgern gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das verbietet es schließlich bisher, nicht anonymisierte Daten auf Vorrat zu speichern. Und wenn erst die “Online-Durchsuchung” legal wird und eifrige Beamte per Trojaner auf die digital gespeicherten Tagebücher in Verdacht geratener Bürger zugreifen können, wird es noch mehr Grund zur Klage geben. Schon im Februar letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass dieses staatliche Hacking tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen und den absolut geschützten Kern der Privatsphäre verletzen könne.
Datensammeln raus aus der Schmuddelecke
Deutschlandpuls möchte diese Debatte einen Schritt weiter bringen. Es ist ein Jammer: Staatliche Überwachungsmaßnahmen können in diesem Land nicht diskutiert werden, ohne dass alles gleich vom “Großen Bruder” und Orwell’schen Verhältnissen schwadroniert. Dessen “1984” sei bis heute das literarische Symbol für die Gefahren des Überwachungsstaats, schreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und prognostiziert das “Ende der Privatsphäre”. Aber es ist kein Wunder, dass Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung vielen Bürgern eher Angst machen denn Angst nehmen. Den Sicherheitsversprechungen von Schäuble und Kollegen stehen bloß vage Erfolgsaussichten gegenüber. Sicher ist eigentlich nur eines: Die Grundrechte aller werden durch die neuen Gesetze beschränkt. Aber wenn wir schon etwas hergeben müssen, dann wollen wir auch etwas dafür bekommen, etwas ganz Konkretes! Deutschlandpuls regt deshalb an: Datensammeln muss endlich raus aus der Schmuddelecke von Tagebuchschnüfflern und Telefonabhörern. Die bei der Umsetzung der Überwachungsgesetze, der bisherigen und der kommenden, gewonnenen Daten müssen endlich auch zu positiven, fröhlicheren Zwecken genutzt werden.
Datensammlung zur Partnervermittlung
Die Online-Durchsuchung beispielsweise ermöglicht es, wenn ein entsprechender Verdacht besteht, detaillierte Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Vorlieben, Gewohnheiten, Tagesrhythmen, Familienstrukturen – das können die Ermittler alles erfahren, wenn sie sich schlau genug anstellen (und ihre Trojaner funktionieren). Diese Daten könnten sie nutzen, um observierte Bürger miteinander in Kontakt zu bringen – wenn diese, nach den gewonnenen Erkenntnissen, möglicherweise zueinander passen könnten. Internetbasierte Partnerschaftsservices wie “Parship” oder “neu.de” arbeiten letztlich heute schon sehr erfolgreich nach diesem Prinzip (mit dem einzigen Unterschied, dass die Benutzer hier ihre Daten freiwillig angeben).
Zufriedene Bürger sind selten straffällig
Strafverfolger mögen nicht die besten Partnervermittler sein. Daher könnten die gewonnenen Daten an eine neu zu gründende Bundespartnervermittlungsagentur (BPVA) weitergeleitet werden – wenn sich der Verdacht, aufgrund dessen die Ermittlungen aufgenommen wurden, nicht erhärtet. Wirkliche Gauner sollen schließlich nicht von dem Service profitieren. Unbescholtene Bürger jedoch könnte das Angebot der BPVA dafür kompensieren, dass sie unberechtigterweise ins Visier genommen wurden. Es ist erwiesen: Zufriedene und glückliche Menschen tendieren in weitaus geringerem Maße dazu, straffällig zu werden. Daher wäre eine staatliche Partnervermittlung auch unter präventiven Gesichtspunkten zu begrüßen und der Sicherheit in diesem Land zuträglich. (Selbstverständlich dürfte die BPVA die betroffenen Bürger nur zur Kontaktaufnahme ermuntern und diese nicht erzwingen, wie beispielsweise über die Androhung einer Kürzung etwaiger Sozialleistungen. Sonst würden die Betroffenen letztlich doch dafür gestraft, dass sie observiert wurden. Auf diese Weise würde die Kompensationsfunktion des Angebots der BPVA unterlaufen.)
Der Große Bruder als Freund und Helfer
Die Online-Durchsuchung ist einstweilen noch Zukunftsmusik; zu den rechtlichen Hindernissen kommen die bekannten technischen Probleme. In geringerem Maße könnte das Serviceangebot der BPVA aber auch schon bei der Umsetzung des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung dazu beitragen, das Ansehen des Datensammelns verbessern. Schon mit den in diesem Rahmen erhobenen Daten ließen sich Menschen miteinander in Kontakt bringen, die einer Altersstufe angehören, im selben Einzugsgebiet wohnen, häufig Partnervermittlungen anrufen und ähnliche Internetgewohnheiten haben (aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes dürfte sich die BPVA dabei nicht auf heterosexuelle Konstellationen beschränken). Die dazu erforderlichen rechtlichen Änderungen ließen sich relativ rasch auf den Weg bringen – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt. Diese Möglichkeiten zeigen: Überwachung muss nicht unangenehm sein. Erst wenn der “Große Bruder” als wahrer Freund der Bürger auftritt, werden sie sich wirklich mit dem Datensammeln aussöhnen können.
Text: Friedrich Schmidt
Foto: Hoppel


In der TECHNOLOGY REVIEW vom Januar 2008 gibt es ein Interview mit Udo Helmbrecht, Leiter des Bundeamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das dem Bundesinnenministerium unterstellt ist:
TR: Ein weiteres Thema, das derzeit heiß diskutiert wird, sind Online-Durchsuchungen. gibt es bei der dafür geplanten “Remote Forensic Software”, gern auch als Bundestrojaner bezeichnet, die Gefahr eines Missbrauchs?
Helmbrecht: Für das Remote Forensic Tool ist das BKA zuständig. Der Einsatz dieses Ermittlungstools wird streng geregelt werden, soll im Einzelfall nach richterlicher Genehmigung erfolgen und nur von den entsprechend autorisierten Personen eingesetzt werden. Insofern ist das relativ unwhrscheinlich.
Ein weiterer Auszug aus dem Interview hier:
http://www.heise.de/tr/artikel/100589/from/rss09